Erweiterte allg. Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 09/25 V1.0
SIGEL Technik & Beratung für den Bereich Catering
§ 2.1 Marken- / Leistungsbereich
SIGEL Catering und Eventservice
(kein eigenständiges Unternehmen)
(kein eigenständiges Unternehmen)
ist ein Geschäftsbereich der:
SIGEL Technik & Beratung
(Auftragnehmer im rechtlichen Sinne)
(Auftragnehmer im rechtlichen Sinne)
Inhaber: Martin Sigel
Brunnenstraße 8
73266 Bissingen an der Teck
Brunnenstraße 8
73266 Bissingen an der Teck
§ 2.2 Lieferung, Service und Leistungsumfang
(1) Die Lieferung erfolgt – sofern im Angebot nicht anders
ausgewiesen – frei Haus bis zur vereinbarten Veranstaltungsadresse.(2) Informationen zu Inhaltsstoffen und Allergenen stellen
wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung. Eine detaillierte Allergenliste kann
bei Bedarf gegen Berechnung bereitgestellt werden – sowohl vor Ort als auch im
Rahmen einer Lieferung oder Veranstaltung.
(3) Zusätzliche Servicekräfte können gemäß Angebot oder
nach vorheriger Vereinbarung gestellt und separat berechnet werden.
(4) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich
ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der
Auftragsbestätigung.
§ 2.3 Aufbau und Vorbereitung
(1) Sofern im Angebot nicht anders angegeben, sind Aufbau,
Abbau sowie die Abholung der angebotenen Cateringausstattung im Menüpreis
enthalten.(2) Für einen reibungslosen Ablauf muss der
Veranstaltungsort mindestens 5 Stunden vor Veranstaltungsbeginn frei zugänglich
und vorbereitungsbereit sein.
(3) Sofern Aufbauleistungen Bestandteil des Angebots sind,
muss der Veranstaltungsort rechtzeitig frei zugänglich und vorbereitungsbereit
sein.
(4) Der Veranstalter stellt sicher, dass ausreichend
geeignete Flächen sowie notwendige Strom- und Wasseranschlüsse zur Verfügung
stehen.
§ 2.4 Platzbedarf
Sofern Grill-, Buffet- oder Vor-Ort-Stationen
Bestandteil des Angebots sind, stellt der Veranstalter ausreichend geeignete
Flächen zur Verfügung.
§ 2.5 Parkplatz, Zufahrt und Versorgung
Soweit für Lieferung, Aufbau oder den Betrieb von
Cateringequipment erforderlich, sind eine geeignete Zufahrt, Parkmöglichkeit
sowie gegebenenfalls notwendige Stromanschlüsse bereitzustellen
§ 2.6 Getränke
(1) Gerne liefern wir Ihnen auf Wunsch auch Getränke in
Kommission. Die Bereitstellung kann hierbei optional in Kühlanhängern oder
Getränkekühlschränken erfolgen.
(2)Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich
verbrauchten sowie angebrochenen Gebinde. Angebrochene Kisten, Kartons oder
sonstige Verpackungseinheiten gelten als vollständig verbraucht und werden
entsprechend vollständig berechnet. Ungeöffnete Originalgebinde bleiben
unberechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
§ 2.7 Geschirr und Ausrüstung
(1) Geliefertes Geschirr sowie sämtliche bereitgestellte
Ausrüstung – insbesondere Dessertgläser, Platten, Bain-Maries, Besteck,
Warmhaltebehälter oder sonstige Leihgegenstände – sind vollständig und
ungespült zurückzugeben.(2) Beschädigte oder nicht zurückgegebene Gegenstände
werden zum jeweiligen Wiederbeschaffungs- oder Reparaturwert berechnet.
(3) Weiteres Geschirr sowie zusätzliches Equipment stellen
wir Ihnen gerne nach Verfügbarkeit gegen gesonderte Berechnung zur Verfügung.
§ 2.8 Abbau und Abholung
(1) Nach unserem geplanten Einsatz räumen wir die von uns
eingebrachten Cateringmaterialien grob zusammen, um den Ablauf der
Veranstaltung sowie die Atmosphäre für die Gäste nicht zu beeinträchtigen.
(2) Der Abbau
sowie die Abholung der von uns bereitgestellten Ausstattung sind im
Angebotspreis enthalten.
(3) Der endgültige Abbau sowie die Abholung der
Ausstattung erfolgen – sofern nicht anders vereinbart – am darauffolgenden Tag
zu einer gemeinsam festgelegten Uhrzeit.
(4) Geschirr, Gläser, Besteck sowie sonstige
Leihgegenstände müssen zum Zeitpunkt der Abholung vollständig vorhanden,
entleert und ordentlich in die von uns bereitgestellten Transportkisten
eingeräumt sein. (Öffnungen nach oben).
(5) Eine Reinigung durch den Veranstalter ist nicht
erforderlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.