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AGB Catering - SIGEL Technik & Beratung

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Erweiterte allg. Geschäftsbedingungen (AGB)         Stand 09/25 V1.0
SIGEL Technik & Beratung für den Bereich Catering                       
 
 
§ 2.1 Marken- / Leistungsbereich
SIGEL Catering und Eventservice
(kein eigenständiges Unternehmen)

ist ein Geschäftsbereich der:

SIGEL Technik & Beratung
(Auftragnehmer im rechtlichen Sinne)

Inhaber: Martin Sigel
Brunnenstraße 8
73266 Bissingen an der Teck
 
§ 2.2 Lieferung, Service und Leistungsumfang
(1) Die Lieferung erfolgt – sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen – frei Haus bis zur vereinbarten Veranstaltungsadresse.

(2) Informationen zu Inhaltsstoffen und Allergenen stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung. Eine detaillierte Allergenliste kann bei Bedarf gegen Berechnung bereitgestellt werden – sowohl vor Ort als auch im Rahmen einer Lieferung oder Veranstaltung.

(3) Zusätzliche Servicekräfte können gemäß Angebot oder nach vorheriger Vereinbarung gestellt und separat berechnet werden.

(4) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.

§ 2.3 Aufbau und Vorbereitung
(1) Sofern im Angebot nicht anders angegeben, sind Aufbau, Abbau sowie die Abholung der angebotenen Cateringausstattung im Menüpreis enthalten.

(2) Für einen reibungslosen Ablauf muss der Veranstaltungsort mindestens 5 Stunden vor Veranstaltungsbeginn frei zugänglich und vorbereitungsbereit sein.

(3) Sofern Aufbauleistungen Bestandteil des Angebots sind, muss der Veranstaltungsort rechtzeitig frei zugänglich und vorbereitungsbereit sein.

(4) Der Veranstalter stellt sicher, dass ausreichend geeignete Flächen sowie notwendige Strom- und Wasseranschlüsse zur Verfügung stehen.

§ 2.4 Platzbedarf
Sofern Grill-, Buffet- oder Vor-Ort-Stationen Bestandteil des Angebots sind, stellt der Veranstalter ausreichend geeignete Flächen zur Verfügung.
 
§ 2.5 Parkplatz, Zufahrt und Versorgung
Soweit für Lieferung, Aufbau oder den Betrieb von Cateringequipment erforderlich, sind eine geeignete Zufahrt, Parkmöglichkeit sowie gegebenenfalls notwendige Stromanschlüsse bereitzustellen
 
§ 2.6 Getränke
(1) Gerne liefern wir Ihnen auf Wunsch auch Getränke in Kommission. Die Bereitstellung kann hierbei optional in Kühlanhängern oder Getränkekühlschränken erfolgen.

(2)Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich verbrauchten sowie angebrochenen Gebinde. Angebrochene Kisten, Kartons oder sonstige Verpackungseinheiten gelten als vollständig verbraucht und werden entsprechend vollständig berechnet. Ungeöffnete Originalgebinde bleiben unberechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
 
§ 2.7 Geschirr und Ausrüstung
(1) Geliefertes Geschirr sowie sämtliche bereitgestellte Ausrüstung – insbesondere Dessertgläser, Platten, Bain-Maries, Besteck, Warmhaltebehälter oder sonstige Leihgegenstände – sind vollständig und ungespült zurückzugeben.

(2) Beschädigte oder nicht zurückgegebene Gegenstände werden zum jeweiligen Wiederbeschaffungs- oder Reparaturwert berechnet.

(3) Weiteres Geschirr sowie zusätzliches Equipment stellen wir Ihnen gerne nach Verfügbarkeit gegen gesonderte Berechnung zur Verfügung.
 
§ 2.8 Abbau und Abholung
(1) Nach unserem geplanten Einsatz räumen wir die von uns eingebrachten Cateringmaterialien grob zusammen, um den Ablauf der Veranstaltung sowie die Atmosphäre für die Gäste nicht zu beeinträchtigen.

(2) Der Abbau sowie die Abholung der von uns bereitgestellten Ausstattung sind im Angebotspreis enthalten.  

(3) Der endgültige Abbau sowie die Abholung der Ausstattung erfolgen – sofern nicht anders vereinbart – am darauffolgenden Tag zu einer gemeinsam festgelegten Uhrzeit.

(4) Geschirr, Gläser, Besteck sowie sonstige Leihgegenstände müssen zum Zeitpunkt der Abholung vollständig vorhanden, entleert und ordentlich in die von uns bereitgestellten Transportkisten eingeräumt sein. (Öffnungen nach oben).

(5) Eine Reinigung durch den Veranstalter ist nicht erforderlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

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